Version: 01/09/2026
Wichtiger Hinweis: Diese deutsche Übersetzung dient ausschließlich der Information und dem besseren Verständnis. Bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden ist die kroatische Fassung maßgeblich.
PORTUN IMMOBILIS d.o.o. für Immobiliengeschäfte, Bauwesen und Tourismusagentur
Rovinj – Rovigno, Trg na Križu 1
OIB: 67116473353
www.portun.com
E-Mail: info@portun.com
Tel.: +385 (0)52 840 456
Zugelassener Immobilienvermittler
Registernummer: 188/2009
Diese Preisliste gilt ab dem 1. September 2026.
1. KAUF UND VERKAUF, TAUSCH, SCHENKUNG UND SONSTIGE FORMEN DES EIGENTUMSÜBERGANGS
Die Höhe der Vermittlungsprovision wird im Vermittlungsvertrag abhängig vom Wert der Immobilie, der Art des Rechtsgeschäfts und dem Umfang der vom Vermittler erbrachten Leistungen festgelegt.
Vermittlungsprovision:
- Mindestprovision: 1 % des vereinbarten Kaufpreises bzw. Immobilienwertes
- Höchstprovision: 10 % des vereinbarten Kaufpreises bzw. Immobilienwertes
Die endgültige Höhe der Vermittlungsprovision wird im jeweiligen Vermittlungsvertrag festgelegt.
Die Vermittlungsprovision umfasst die üblichen Vermittlungsleistungen, insbesondere die Zusammenführung des Auftraggebers mit einem Dritten, die Prüfung des verfügbaren rechtlichen und tatsächlichen Zustands der Immobilie, die übliche Präsentation und Werbung, die Organisation von Besichtigungen, die Begleitung von Verhandlungen sowie vorbereitende und koordinierende Tätigkeiten für den Abschluss des Rechtsgeschäfts.
Die Vermittlungsprovision ist ausschließlich von der Person zu zahlen, die mit dem Vermittler einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen und darin die Zahlungspflicht übernommen hat.
Hat der Vermittler mit beiden Parteien desselben Rechtsgeschäfts einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen, zahlt jede Partei die in ihrem eigenen Vermittlungsvertrag vereinbarte Provision.
2. MIETE UND PACHT
Die Vermittlungsprovision bei Miete und Pacht wird im Vermittlungsvertrag abhängig von der Dauer des Vertragsverhältnisses, der Höhe der Miete bzw. Pacht und dem Umfang der Vermittlungsleistungen festgelegt.
Vermittlungsprovision:
- Mindestprovision: 25 % einer Monatsmiete bzw. Monatspacht
- Höchstprovision: 200 % einer Monatsmiete bzw. Monatspacht
Die endgültige Höhe der Vermittlungsprovision wird im Vermittlungsvertrag festgelegt.
3. VERGÜTUNG FÜR DIE VORBEREITUNG UND PRÄSENTATION DER IMMOBILIE
Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine professionelle Vorbereitung und Präsentation der Immobilie für den Markt gesondert vereinbart werden.
Die Leistung umfasst einen Termin vor Ort, professionelle Fotografie, Auswahl und Bearbeitung der Fotos, Aufbereitung der Immobiliendaten und Inhalte, mehrsprachige Präsentation sowie Vorbereitung und Veröffentlichung der Anzeige.
| Immobilienart | Umfang der Präsentation | Vergütung |
|---|---|---|
| Landwirtschaftliches Grundstück bis 5.000 m2 | bis zu 12 Fotos | 200,00 € |
| Landwirtschaftliches Grundstück ab 5.000 m2 | bis zu 15 Fotos | 250,00 € |
| Baugrundstück | bis zu 15 Fotos | 300,00 € |
| Studio-Apartment | bis zu 10 Fotos | 300,00 € |
| Wohnung – 1 Schlafzimmer | bis zu 15 Fotos | 325,00 € |
| Wohnung – 2 Schlafzimmer | bis zu 20 Fotos | 350,00 € |
| Wohnung – 3 Schlafzimmer | bis zu 25 Fotos | 375,00 € |
| Wohnung – 4 oder mehr Schlafzimmer | bis zu 30 Fotos | 400,00 € |
| Haus bis 200 m2 | bis zu 20 Fotos | 350,00 € |
| Haus von 200 bis 400 m2 | bis zu 25 Fotos | 400,00 € |
| Haus über 400 m2 | bis zu 45 Fotos | 450,00 € |
| Zusätzliches Gebäude auf derselben Immobilie | bis zu 15 Fotos | 100,00 € |
Auf die genannten Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.
Erfordert die Immobilie aufgrund ihrer Größe, der Anzahl der Gebäude, ihrer Entfernung oder besonderer Anforderungen einen wesentlich höheren Arbeitsaufwand, wird der Preis vor Ausführung der Leistung mit dem Auftraggeber vereinbart.
Werbung mit genauer Lageangabe
Mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers kann die Immobilie mit genauer Lageangabe beworben werden. Wendet sich ein Käufer unmittelbar an den Eigentümer und führt dieser den Verkauf selbstständig durch, berechnet Portun keine Vermittlungsprovision, sofern im Vermittlungsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vergütung für Vorbereitung und Präsentation bezieht sich auf tatsächlich erbrachte Leistungen zur Vorbereitung und Bewerbung der Immobilie und stellt weder eine Vermittlungsprovision noch eine Vorauszahlung auf diese dar.
4. ZUSÄTZLICHE DIGITALE WERBUNG UND PROMOTION
Zusätzliche Werbemaßnahmen können mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart werden.
Facebook und Instagram
3 zusätzliche Beiträge auf Facebook und Instagram: 50,00 €
Google Ads-Kampagne
- Einrichtung und Vorbereitung der Google Ads-Kampagne: 50,00 € + MwSt.
- Werbebudget: ab 150,00 € + MwSt.
Der Mindestwert einer Kampagne einschließlich Einrichtung und Anfangsbudget beträgt ab 200,00 € + MwSt.
Das Werbebudget kann nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber erhöht werden.
Das Werbebudget dient der Durchführung der vereinbarten Kampagne und stellt keine Vermittlungsprovision dar.
5. VIDEOPRÄSENTATION
Aufnahme und Schnitt eines kurzen Werbevideos von ca. 30 Sekunden: 500,00 € + MwSt.
Umfang der Aufnahmen, Länge des Videos und zusätzliche Produktionsleistungen können gesondert vereinbart werden.
6. SONSTIGE ZUSATZLEISTUNGEN UND KOSTEN
- zusätzliche Foto- oder Videoaufnahmen;
- Drohnenaufnahmen;
- zusätzliche bezahlte digitale Kampagnen;
- Werbung auf speziellen in- und ausländischen Portalen;
- Erstellung besonderer Präsentationen, Broschüren und Werbematerialien;
- Übersetzungen durch beeidigte Gerichtsdolmetscher;
- Vermessungs-, Architektur-, Rechtsanwalts- und Notarleistungen;
- Beschaffung besonderer Dokumentation;
- Verwaltungs-, Gerichts- und sonstige Gebühren;
- sonstige Dienstleistungen Dritter im Zusammenhang mit dem konkreten Rechtsgeschäft.
Art der Leistung, Preis bzw. Kosten und Zahlungspflichtiger werden im Voraus im Vermittlungsvertrag, in einem Nachtrag, Angebot oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung festgelegt.
7. MEHRWERTSTEUER
Auf sämtliche Vergütungen und Leistungen dieser Preisliste wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben, sofern bei einer einzelnen Position nichts anderes angegeben ist oder Kosten Dritter steuerlich anders behandelt werden.
8. HINWEIS ZUR ANWENDUNG DER PREISLISTE
Diese Preisliste ist Bestandteil des Vermittlungsvertrags.
Für jedes einzelne Geschäft werden die Höhe der Vermittlungsprovision, zusätzliche Leistungen, deren Preis sowie der Zahlungspflichtige im Vermittlungsvertrag oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festgelegt.
Die Vermittlungsprovision wird nicht im Voraus erhoben.
Gesondert vereinbarte Zusatzleistungen können unabhängig von der Vermittlungsprovision berechnet werden.
Kosten Dritter sind nicht Bestandteil der Vermittlungsprovision und werden nach tatsächlichem Aufwand bzw. gesonderter Vereinbarung berechnet.
Der Vermittler berechnet Käufern, Mietern, Pächtern oder anderen Personen, die keinen Vermittlungsvertrag mit dem Vermittler abgeschlossen haben, keine Vermittlungsprovision.
Diese Preisliste gilt ab 1. September 2026. Ab diesem Tag verliert die vorherige Preisliste ihre Gültigkeit.