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Wenn Sie eine Wohnung in Kroatien besitzen – egal ob zur Eigennutzung oder als Investition – sind Sie vielleicht in letzter Zeit auf eine neue Information gestoßen: „Auch Wohngebäude erhalten eine eigene OIB.“ Was zunächst nach Bürokratie klingt, hat in der Praxis sehr konkrete Auswirkungen – insbesondere auf die Instandhaltungsrücklage, Verträge und die tägliche Verwaltung des Gebäudes.
Die OIB (Osobni identifikacijski broj) ist die kroatische persönliche Identifikationsnummer und wird für alle rechtlichen und finanziellen Vorgänge verwendet. Mit dem neuen Gesetz über die Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden werden Wohngebäude offiziell als Gemeinschaften der Miteigentümer anerkannt, sobald sie in das entsprechende Register eingetragen sind.
Damit ein Gebäude rechtswirksam handeln kann – etwa Verträge abschließen oder ein Rücklagenkonto führen – benötigt es eine eigene OIB als eindeutige Identifikationsnummer.
Gesetzestext:
narodne-novine.nn.hr
Informationen des Ministeriums:
mpgi.gov.hr

Für Wohnungseigentümer ist dieser Punkt besonders wichtig. Ohne OIB und ordnungsgemäße Registrierung kann ein Gebäude in seiner Funktion stark eingeschränkt sein. Laut Berichten nationaler Medien dürfen Gebäude ohne OIB keine Instandhaltungsrücklage (Hausgeld) einheben, und für Hausverwaltungen sind empfindliche Geldstrafen vorgesehen.
Quelle: tportal.hr
Hausverwaltungen sind verpflichtet, die Registrierung und Beantragung der OIB bis spätestens 31. Dezember 2025 abzuschließen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen in Höhe von 700 bis 5.500 Euro, abhängig vom Verstoß.
Bestätigende Quellen: mpgi.gov.hr, dulist.hr, poslovni.hr.
Weiterführende Erklärungen und praktische Leitfäden: zgradonacelnik.hr, spi.hr.
Wichtig: Auch wenn Geldstrafen formal die Hausverwaltung betreffen, treffen die praktischen Folgen – etwa blockierte Rücklagen oder verzögerte Reparaturen – letztlich die Wohnungseigentümer selbst.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze der Republik Kroatien sowie die Anweisungen der zuständigen Behörden.